Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben mindestens drei, jedoch nicht mehr als zwölf pflege- oder betreuungswürdige Menschen in einer Wohnung oder in einem geeigneten Haus zusammen. Zur Unterstützung der notwendigen Fertigkeiten ist Personal vor Ort. Darüber hinaus können die Mieter im Bedarfsfall von einem oder mehreren Pflegediensten betreut werden.

Den Mittelpunkt einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bildet ein großes Wohnzimmer, in dem die WG-Mitglieder nach Bedarf ihren Alltag zusammen erleben zu können. Jeder Mieter hat darüber hinaus ein eigenes Zimmer, das er als Rückzugsort nutzen kann. Dieses kann er nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen mit mitgebrachten Möbeln einrichten. Die Einrichtung der Zimmer durch die Wohngemeinschaft ist natürlich auch möglich.

Die Kleinräumigkeit ermöglicht den Mietern, den Tagesablauf entsprechend ihrem eigenen Tagesrhythmus, ihren Vorlieben und noch vorhandenen Fähigkeiten gemeinsam mit den anderen WG-Mitgliedern, vom Betreuungspersonal begleitet, zu gestalten. Darüber hinaus gibt es noch weitere gemeinschaftlich genutzte Räume wie mehrere Badezimmer, eine Küche und einen Garten.

Angehörige und Freunde der WG-Mitglieder sind immer herzlich willkommen. Sie können bei der Gestaltung des Alltags aktiv mitwirken und sich einbringen, anstatt „nur“ Besucher zu sein.